Familie & Soziales

Was ist zu tun

Hilfe zur Pflege – Pflegegeld gem. SGB XII, Sozialhilfe

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftige Personen können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen.

Seit dem 01.07.2018 erbringt der Bezirk Schwaben Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch XII - SBG XII), soweit ein Anspruch bei einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nicht besteht oder die von der Pflegeversicherung gewährten Leistungen den im Einzelfall notwendigen Bedarf nicht vollständig abdecken.

Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegeversicherung handelt es sich bei der Hilfe zur Pflege jedoch um eine Sozialleistung, die abhängig vom bestehenden Einkommen und ggf. Vermögen gewährt wird. Die Anspruchsvoraussetzungen sind dementsprechend nachzuweisen.

Für ambulante Hilfen (z. B. ambulanter Pflegedienst usw.) sowie für stationäre Hilfen (in Pflegeheimen und bei Tagespflege) ist der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig.

 

Bezirk Schwaben
Beratungsstelle der Sozialverwaltung
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 3101-216
Telefax: 0821 3101-200
E-Mail: buergerberatung@bezirk-schwaben.de

Sprechtage der Beratungsstelle im Rathaus Kaufbeuren für 2021 finden pandemiebedingt derzeit nicht statt.

Anträge für o. g. Leistungen erhalten Sie auch bei der Stadt Kaufbeuren.