Familie & Soziales

Was ist zu tun

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Ehemals „Heimaufsicht“

Aufgabe:
Die FQA der Stadt Kaufbeuren überprüft die Qualität der Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie der betreuten Wohngruppen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Stadtgebiet. In der Regel finden jährliche Kontrollen der vollstationären Einrichtungen und der ambulant betreuten Wohngemeinschaften statt. Betreute Wohngruppen werden anlassbezogen geprüft. Die Begehungen erfolgen im Regelfall unangemeldet.

Neben den Heimbegehungen ist eine weitere wichtige Aufgabe der FQA die Beratung der Heimbewohner/innen, ihrer Angehörigen und der Einrichtungsträger.

Ziel:
Die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sollen erkannt, beachtet und geschützt werden.

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
  • Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)

Zuständigkeit für folgende Einrichtungen:

  • Alten- und Pflegeheim der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist
  • AWO-Seniorenzentrum Kaufbeuren-Neugablonz
  • Espachstift Senioren- und Pflegeheim
  • Seniorenheim Heinzelmannstift
  • Wohnen und Fördern - Pflegeheim für seelische Gesundheit
  • Wohnen und Fördern - Heilpädagogisches Heim „Villa Schönblick“
  • Wohnen und Fördern - Landhaus am Kaiserweiher                                         
  • Lotte-Lemke-Zentrum
  • Wohneinrichtung des Dominikus-Ringeisen-Werks
  • Wohnheime für erwachsene Volljährige mit geistiger Behinderung der Lebenshilfe Kaufbeuren-Ostallgäu e. V.                                                                 
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Demenzkranke