Familie & Soziales

Was ist zu tun

Inklusion, Aktionsplan, UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Es geht um Menschenrechte. Die UN-BRK definiert keine speziellen Rechte für Menschen mit Behinderungen, sondern beschreibt die bereits existierenden und allgemein anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen – gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen ist das Ziel.

Jeder Mensch hat ein Recht auf “Inklusion”, also darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Das Bewusstsein der Gesellschaft muss verändert werden, jedem muss klar sein, wie wichtig Inklusion für das gesellschaftliche Miteinander ist. Sie kann nur dann gelingen, wenn möglichst viele Menschen erkennen, dass gelebte Inklusion den Alltag bereichert.

Die Stadt Kaufbeuren sieht sich neben dem Bund und dem Land Bayern in der Mitverantwortung, Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese Mitverantwortung konkretisiert die Stadt Kaufbeuren einen Aktionsplan, der die Ziele und Maßnahmen der Stadt Kaufbeuren zusammenfasst.

Der Aktionsplan widmet sich folgenden Themenbereichen:

  • Bewusstseinsbildung für ein positives Verständnis von Menschen mit Behinderung
  • Bauen, Wohnen und Verkehr
  • Inklusive Bildung und Kommunikation
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe an Freizeit
  • Menschen mit Behinderung im Alter
  • Selbsthilfe
  • Umsetzung und Evaluation