Familie & Soziales

Was ist zu tun

Betreuungsstelle / Betreuungsbehörde

Zu den wesentlichen Aufgaben der Betreuungsstelle zählen:

  • Aufklärung und Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung,
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts im Betreuungsverfahren,
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten,
  • Beratung und Unterstützung bei Fragen hinsichtlich ehrenamtlich oder gesetzlich geführter Betreuung.

Die Betreuungsstelle ist Ansprechpartner für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung bzw. des Betreuungsrechts. Eine rechtliche Betreuung wird mitunter notwendig, wenn erwachsene Menschen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung wichtige Entscheidung oder Geschäfte nicht mehr alleine tätigen können. Für die rechtlichen Angelegenheiten - und nur für die - die sie ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, bekommen die Betroffenen Betreuer als gesetzlichen Vertreter.

Wie kann man eine Betreuung beantragen/ anregen?
Auf Antrag des Betroffenen beim Betreuungsgericht, selbst wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist.
Dritte, wie z.B. Verwandte, Freunde, Nachbarn, soziale Dienste können eine Betreuung anregen, indem sie den Sachverhalt, der ihres Erachtens eine Betreuung rechtfertigt, dem Betreuungsgericht mitteilen.

Zuständig für Betreuungsverfahren ist das Betreuungsgericht.

Amtsgericht Kaufbeuren
Abteilung für Betreuungssachen
Ganghofer Str. 12
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341 / 801-320 /-324, -325, -326
Fax: 09621 9624 13933

Sie können jedoch für sich selbstbestimmt Vorsorge treffen für den Fall, dass sie krankheits- oder unfallbedingt keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
Sie können also heute schon selbst festlegen welche Person, in welchem Umfang und in welcher Form Sie zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend Ihren Aufträgen vertritt.

Für die persönliche Vorsorge gibt es folgende Möglichkeiten:

Vorsorgevollmacht
Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens (bei noch bestehender Geschäftsfähigkeit) für den zukünftigen Fall einer Hilfebedürftigkeit. Eine gültige Vorsorgevollmacht hat rechtlich Vorrang vor einer Betreuerbestellung.

Wir empfehlen die Beglaubigung der Unterschrift der vollmachtgebenden Person
Bei einer öffentlichen Beglaubigung wird die Unterschrift oder ein Handzeichen vor einem Urkundsbeamten anerkannt oder vollzogen.

Der Gesetzgeber hofft dabei auf eine größere Akzeptanz auch bereits errichteter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Rechtsverkehr. Ist der Vollmachtgeber in Besitz von Grundstücken und / oder Handelsgeschäften ist  zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt und gegenüber dem Handelsregister nach eine öffentlich beglaubigte bzw. beurkundete Vorsorgevollmacht erforderlich.

Ihre örtliche Betreuungsstelle/-behörde kann Vorsorgevollmachten und Betreuungs-Verfügungen beglaubigen (Gebühr 10,00 EUR)
Im Gegensatz zu einer öffentlichen Beurkundung, etwa bei einem Notar, beschränkt sich die Tätigkeit der Betreuungsbehörde auf die Identitätsfeststellung und die Bezeugung der Richtigkeit (Echtheit) der Unterschrift.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Beglaubigungen –nur- nach Terminvereinbarung vornehmen können.

Zum Beglaubigungstermin werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vorsorgevollmacht im Original
  • Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)

Betreuungsverfügung
In einem unter Umständen erforderlichen Betreuungsverfahren können hier Wünsche zur Person des Betreuers und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Betreuung schriftlich festgehalten werden.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung entnehmen Sie der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz oder die Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem Zentralen Vorsorgeregister ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird.
Für eine Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin
Persönliche Beratung zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung erhalten Sie auch bei den Betreuungsvereinen Caritas e.V. Tel. 08341/ 90924-0 und Tandem e.V. Tel. 08341/ 994263 und bei den Notaren.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Frau Flietel

Raum 21 N

Telefon:08341/437-336