Familie & Soziales

Was ist zu tun

Anerkennung der Vaterschaft

Bei unverheirateten Eltern bedarf es der Anerkennung der Vaterschaft, damit der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Nachdem die Mutter des Kindes dieser Anerkennung zugestimmt hat, wird diese wirksam. Durch die Vaterschaftsanerkennung ist der Vater rechtlich mit dem Kind verwandt und es entstehen unterhalts- und erbrechtliche Ansprüche für das Kind.

Wenn beide Elternteile die Sorge über das Kind gemeinsam ausüben möchten, bedarf es neben einer Vaterschaftsanerkennung auch einer Sorgeerklärung, welche nur beim Jugendamt erklärt werden kann. Sofern keine gesonderte Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben wird, hat die unverheiratete Mutter die alleinige Sorge für das Kind.

Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt beurkundet werden.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Hinweis:
Amtssprache ist deutsch.
Soweit einer der Beteiligten der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist es Aufgabe der Beteiligten, für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung einen beeidigten Dolmetscher beizubringen.
Gerne erhalten Sie weitere Auskünfte von den Ansprechpartnern im Standesamt und Jugendamt.