Familie & Soziales

Was ist zu tun

Jugendschutz

Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht angemessen einschätzen können. Das Jugendamt versucht über die Bereitstellung und Finanzierung von Präventionsmaßnahmen junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Zudem unterstützt es die Eltern in dieser Erziehungsaufgabe. Zum Aufgabenbereich des Jugendamts gehören u.a. die Befassung mit dem Umgang mit Alkohol und anderen Drogen sowie der Jugendmedienschutz, der sich mit den Risiken von Computerspielen und Internet-Angeboten auseinandersetzt.

Veranstalter und Gewerbetreibende haben gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Beratung, wenn es um die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen (Jugendschutzgesetz, Teledienstegesetz) geht.

Nachdem in den vergangenen Jahren der riskante Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen deutlich zugenommen hatte, sind die Jugendämter Kaufbeuren und Ostallgäu seit dem Jahr 2010 gemeinsam lokaler Träger für das Suchtpräventionsprojekt "Hart am Limit (HaLT)" (www.halt-in-bayern.de).

Der Jugendarbeitsschutz fällt nicht in die originalen Aufgaben der Jugendämter. In Schwaben ist das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben zuständig. Der Homepage (http://www.regierung.schwaben.bayern.de) können weitergehende Informationen zum Jugendarbeitsschutz entnommen werden. Allerdings werden die Jugendämter mit einbezogen, wenn Kinder und Jugendliche bei Auftritten oder bei Dreharbeiten zu Werbe- oder Filmzwecken mitwirken sollen.

Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz  in Ferienländern können  der Seite www.bag-jugendschutz.de unter der Rubrik "Publikationen" entnehmen. Die entsprechende Rubrik lautet "Europäischer Jugendschutzatlas – MDA 12". Die Bestimmungen können bezogen auf das jeweilige Ferienland als pdf-Datei heruntergeladen werden.