Trennungs- und Scheidungsberatung
Wenn es in der Familie kriselt und bei Trennung oder Scheidung bietet der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamtes Beratung in Fragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens , in Fragen der Bewältigung von Familienkonflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Es wird mit den Elternteilen und – je nach Alter – gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht, bei denen das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht.
Getrennt lebende oder allein erziehende Elternteile, deren ehmalige Partner keinen Kindesunterhalt zahlen, erhalten unter bstimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
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