Familie & Soziales

Was ist zu tun

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt die Kosten für die Leistungen innerhalb der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe. Werden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen der Jugendhilfe außerhalb ihres Elternhauses (z.B. in Familienpflege, Heimen, Tagheimgruppen) untergebracht, stellt das Jugendamt auch den Lebensunterhalt sicher.Bei vollstationären und teilstationären Hilfen (z. B. Besuch einer Heilpäd. Tagesstätte (HPT)) werden die Eltern ggf. zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst Im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • Zahlung von Pflegegeld an Pflegeeltern für Vollzeitpflege
  • Übernahme von Heimkosten
  • Kostenübernahme für Eingliederungshilfen
  • Übernahme von Kosten einer Inobhutnahme
  • Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Kinder, Jugend und Familie - Verwaltung

Frau Vogt

Raum 302 N

Telefon:08341/437-298