Familie & Soziales

Was ist zu tun

Beurkundung

Für bestimmte Erklärungen im Bereich des Familienrechts ist eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben.
Beurkundungen der Vaterschaft, des Unterhalts oder des gemeinsamen Sorgerechts können beim Jugendamt vorgenommen werden.

Im Sorgeregister sind alle Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Kinder gespeichert, die in der Stadt Kaufbeuren geboren wurden.

Wurde für ein nichteheliches Kind keine gemeinsame Sorge erklärt, kann der Mutter eine Bescheinigung über ihre alleinige Sorge erteilt werden (Negativbescheinigung). Diese dient als Nachweis bei anderen Behörden oder Institutionen (Schule, Versicherungen, Banken usw.).

Eine Negativbescheinigung kann nur von der Mutter entweder beim Wohnsitzjugendamt oder beim Geburtsjugendamt angefordert werden.