Familie & Soziales

Was ist zu tun

Beurkundung

Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gibt dem Amt für Kinder, Jugend und Familie die Aufgabe öffentliche Beurkundungen, in den in § 59 SGB VIII genannten Fällen, von neutralen Urkundspersonen vornehmen zu lassen.

Folgende Beurkundungen sind möglich:

  • Vaterschaftsanerkennung, bei unverheirateten Eltern (vor- und nachgeburtlich)
  • Zustimmungserklärungen, z. B. der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (vor- und nachgeburtlich)
  • Mutterschaftsanerkennung, z. B. bei italienischen Staatsangehörigen
  • Sorgerechtserklärungen bei nicht miteinander verheirateten Eltern (vor- und nachgeburtlich)
  • Verpflichtungen zum Unterhalt, auch Abänderungen bis zum 21. Lebensjahr des Kindes
  • Verpflichtungen zum Unterhalt nach § 1615l BGB
  • die Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Absatz 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes)
  • die Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind (§ 1746 Absatz 2 BGB)
  • die Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet (§ 1747 Absatz 3 Nummer 2 BGB)
  • eine Erklärung des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils, nach § 252 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, aufzunehmen.

Für die erforderliche Beurkundung bitten wir um Terminvereinbarung. Hierzu können Sie mit den unten genannten Ansprechpartnern telefonisch Kontakt aufnehmen.

Achtung:

Bei einer Beurkundung mit Beteiligten, die der deutschen Sprache nicht ausreichend oder ausschließlich der Gebärdensprache mächtig sind, ist zwingend ein entsprechender Dolmetscher notwendig.
Bitte beachten Sie, dass keine Dolmetscher im Jugendamt zur Verfügung stehen.
Ein entsprechender Dolmetscher ist selbst zu organisieren.
Der Dolmetscher darf mit keinem der Beteiligten verwandt oder verschwägert sein.

Kosten: Es fallen keine Kosten an.

Rechtliche Grundlagen: § 59 SGB VIII

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Kinder, Jugend und Familie

Frau Epp

Raum 316 N

Telefon:08341/437-368


E-Mail senden

Kinder, Jugend und Familie - Verwaltung

Herr Folter

Raum 317 N

Telefon:08341/437-370


E-Mail senden