Familie & Soziales

Was ist zu tun

Unbegleitete ausländische Minderjährige

  • Ein unbegleiteter ausländische Minderjähriger im Sinne des Gesetztes ist jede nicht deutsche Person, die noch nicht 18 Jahre alt ist und ohne Personensorge – oder Erziehungsberechtigte (z.B. Eltern, Verwandte wie Onkel, Tante etc.) nach Deutschland einreist.
  • Das Ruhen der Elterlichen Sorge wird vom Familiengericht festgestellt und ein (Amts-) Vormund eingesetzt.
  • Der unbegleitete ausländische Minderjährige wird in der Regel durch das Jugendamt Inobhut genommen und eine weiterführende Unterstützung durch das Jugendamt wird geprüft.