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Die Stadt Kaufbeuren erhebt Gewerbesteuern für die Gewerbebetriebe, die eine Betriebsstätte innerhalb des Gemeindegebietes des Stadt Kaufbeuren unterhalten oder unterhielten. Die Höhe der Steuer errechnet sich jeweils durch Anwendung des Gewerbesteuerhebesatzes laut städtischer Satzung auf den durch die Finanzverwaltung in Form eines Grundlagenbescheides mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag für ein Wirtschaftsjahr.
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212. Hebesatzsatzung - Gewerbesteuer21. Steuerwesen
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