Wirtschaft & Gewerbe

Was ist zu tun

Gewerbesteuer

Die Stadt Kaufbeuren erhebt Gewerbesteuern für die Gewerbebetriebe, die eine Betriebsstätte innerhalb des Gemeindegebietes des Stadt Kaufbeuren unterhalten oder unterhielten. Die Höhe der Steuer errechnet sich jeweils durch Anwendung des Gewerbesteuerhebesatzes laut städtischer Satzung auf den durch die Finanzverwaltung in Form eines Grundlagenbescheides mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag für ein Wirtschaftsjahr.

Änderung der Hebesätze für die Gewerbesteuer

In seiner Sitzung im März 2024 hat der Stadtrat den Haushalt für das Jahr 2024 verabschiedet. Dieser Beschlussfassung ging die erforderliche Anpassung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B voraus. Diese wurden mit einer sogenannten Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2024 erhöht. Zuletzt wurden die Hebesätze im Jahr 1992 angepasst.

Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer wird der Hebesatz im Jahr 2024 von 330 v. H. auf 353 v. H. angehoben. Dies entspricht dem durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte (Größenklasse bis 50.000 Einwohner) im Jahr 2023. In dieser Höhe muss der Hebesatz mindestens festgelegt werden, wenn eine Kommune – wie die Stadt Kaufbeuren – beabsichtigt einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungen nach Art. 11 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz zu stellen. Der durchschnittliche Hebesatz aller kreisfreien Kommunen in Bayern liegt mit 456 % noch erheblich höher.

Bei gleichbleibendem Steuermessbetrag erhöht sich die Steuerschuld der Gewerbetreibenden damit um rund 7 %. Die voraussichtlichen Mehrerträge im städtischen Haushalt sind im Jahr 2024 mit rund 1,4 Mio. Euro eingeplant.