Wirtschaft & Gewerbe

Was ist zu tun

Güterkraftverkehr

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich eines Anhängers ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, bedarf einer Berechtigung.

Dabei muss man zwischen zwei Arten unterscheiden:

  • Die "Erlaubnis für den innerstaatlichen gewerblichen Güterverkehr (Nationale Erlaubnis)" ist ausreichend, wenn Sie einen gewerblichen Güterverkehr innerhalb Deutschlands anstreben.
  • Die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) benötigen Sie hingegen, wenn Sie beabsichtigen, grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht der EU angehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island und Lichtenstein) zu betreiben. Diese kann aber auch für innerdeutsche Beförderungen eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge über 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht benötigen ab 21. Mai 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr eine EU-Lizenz (sog. kleine Lizenz). Demnach benötigen Unternehmen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr sowie für den Kabotageverkehr bereits mit Fahrzeugen über 2,5 t und nicht wie bisher erst ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht die sogenannte Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz).

Voraussetzung hierfür ist die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit, sowie der Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters.

Die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis wird bei Erstbeantragung für 10 Jahre erteilt, danach zeitlich unbefristet.

Die EU-Lizenz kann für maximal 10 Jahre beantragt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (falls Eintragung besteht)
  • Gewerbeanmeldung
  • Geschäftsführervertrag (falls vorhanden)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Führungszeugnis und Auskunft Gewerbezentralregister (für ALLE verantwortlichen Personen – falls Wohnsitz außerhalb des Stadtgebietes ist)
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Prüfung bei der IHK)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes und falls zutreffend der Minijobzentrale

Die gesamten Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein!

Kosten
EU-Lizenz oder nationale Güterkraftverkehrserlaubnis:         450,00 €
Ausstellung einer beglaubigte Abschrift:                                      95,00 €

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Verkehrswesen

Frau Wölfle

Telefon:08341/437-627