Wirtschaft & Gewerbe

Was ist zu tun

Straßensondernutzungen

Ein sogenannter „Gemeingebrauch“ beschreibt die allgemeine Nutzung von Straßen im Sinne von Fortbewegung und Transport. Eine über diesen Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine „Sondernutzung“ dar, die wiederum eine Sondernutzungserlaubnis voraussetzt.

Mit dem folgenden Online-Dienst "Sondernutzung nach Straßenrecht" kann aus einer großen Anzahl an unterschiedlichen Antragsmöglichkeiten ausgewählt werden:

  • Außengastronomie (Tische, Stühle)
  • Warenauslagen (Warenständer, Verkaufsständer, Aufsteller)
  • Plakate, Banner und Informationsstände
  • Bordsteinabsenkungen / Gehwegüberfahrten (für die Zufahrt zu einem Grundstück)
  • Stellplätze für Carsharing-Angebote
  • Elektro-Ladesäulen im Straßenraum / am Gehweg
  • Leitungen über / unter der Straße
  • Zufahrten zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
  • Sonstiges (z.B. Musizieren, Wahlwerbung und viel mehr...)

Aufgrund der großen Anzahl an unterschiedlichen Verwaltungsleistungen ist leider keine Angabe von Bearbeitungszeiten möglich. So sind bei manchen Anträgen (z.B. Zufahrten und Bordsteinabsenkungen) auch weitere Abteilungen (bspw. Bauhof) involviert. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Nutzung unseres Online-Dienstes und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. 

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Straßenverkehrsbehörde

Telefon:08341 / 437-0


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Öffnungszeiten:
Mo8:00 – 16:00 Uhr
Di - Fr8:00 – 12:00 Uhr
Do14:00 – 16:00 Uhr
(und nach Terminvereinbarung)