Direkt zu:
Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafés und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und –ständen unter den Begriff „Gaststättengewerbe“. Sollte der Ausschank von alkoholischen Getränken beabsichtigt sein, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich.
Eine Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen. Die erteilte Gaststättenerlaubnis ist Voraussetzung, dass das Lokal geöffnet werden darf.
Die Gebühr für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis richtet sich nach Größe und Betriebsart. Dazu kommen die Gebühren für das An- oder Ummelden des Gewerbes
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Infoblatt IHK Schwaben Gaststättenunterrichtung 2018
Antrag auf Erteilung Gaststättenerlaubnis
Merkblatt Gaststättenerlaubnis
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden keine eTracker und es werden keine Daten gesendet. Der Translator wird von Google bereitgestellt.