Förderung von Wohneigentum
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms und des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms den Bau sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum mit zinsgünstigen Darlehen sowie Zuschüssen für Haushalten mit Kindern und den Zweiterwerb.
Förderung von barrierefreiem Wohnen
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden u.a. der Umbau einer Wohnung (z.B. Schwellenabbau), der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (z.B. bodengleicher Duschplatz, Einbau von Stütz- und Haltesystemen) und der Einbau von Treppenliften, einer Rampe oder eines Hublifts für Rollstuhlfahrer.
Einen Überblick über die Förderprogramme sowie die Antragsunterlagen findet sich unter Downloads.
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Bauverwaltung
Frau RügerSachbearbeiterin Wohnraumförderung Raum: 200 NKaiser-Max-Straße 187600 Kaufbeuren
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