Förderung von Wohneigentum
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms den Bau sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum mit einem zinsgünstigen Darlehen sowie einem Zuschuss für Haushalte mit Kindern.
Förderung von barrierefreiem Wohnen
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigenwohnraum im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden u.a. der Umbau einer Wohnung (z.B. Schwellenabbau), der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (z.B. bodengleicher Duschplatz, Einbau von Stütz- und Haltesystemen) und der Einbau von Treppenliften, einer Rampe oder eines Hublifts für Rollstuhlfahrer.
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Bauverwaltung
Frau RügerSachbearbeiterin Wohnraumförderung Raum: 200 NKaiser-Max-Straße 187600 Kaufbeuren
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