Eheschließung

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Erforderliche Dokumente

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen von Ihnen konkret zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden und sichern Sie sich rechtzeitig einen Heiratstermin.

 

Sind beide Verlobte Deutsche, dann sind zur Anmeldung der Eheschließung grundsätzlich vorzulegen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
    Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Verlobten.
  • Waren die Verlobten bereits verheiratet, so ist neben der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister die Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vorzulegen. Etwaige weitere Vorehen und deren Auflösungen sind anzugeben.
  • Bei gemeinsamen Kindern der Verlobten die Geburtsurkunden dieser Kinder.
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
  • Falls die Geburt oder Eheschließung im Ausland stattgefunden haben, benötigen wir die ausländischen Personenstandsurkunden im original

Soweit die Geburts- oder etwaige Vorehen im Inland registriert sind, kann Ihr Standesamt diese Daten für Sie abrufen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihr Standesamt.

 

Verlobte ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Soweit ausländische Verlobte beteiligt sind, ist die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses (EfZ), ausgestellt von der Heimatbehörde des ausländischen Verlobten, notwendig.
  • Bei Staatsangehörigen aus EU-Mitgliedsstaaten und der Türkei genügen auch Bescheinigungen diplomatischer oder konsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Verlobte von Staaten, die keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, bedürfen der Befreiung von der Beibringung eines EfZ durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts in München; der entsprechende Befreiungsantrag wird über das Standesamt eingereicht. In diesen Fällen haben ausländische Verlobte zumindest eine so genannte Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung der Heimatbehörde beizubringen. (Länderliste erforderliche Unterlagen)
  • eine ausländische Geburtsurkunde (Auswärtiges Amt: Merkblätter Urkundenverkehr)
  • ein gültiger Reisepass (bei EU-Bürgern reicht der Personalausweis mit Staatsangehörigkeitsangabe), unter Umständen daneben eine Staatsangehörigkeitsurkunde 
  • eine Wohnsitzbescheinigung
  • war der ausländische Verlobte bereits verheiratet und ist geschieden oder verwitwet, sind weitere Urkunden erforderlich. Teilweise werden noch weitere heimatspezifische Urkunden verlangt. Genauere Auskunft erhalten Sie von Ihrem Standesamt.

Vertriebene und Spätaussiedler (zusätzlich zu den oben stehenden Unterlagen für deutsche Staatsangehörige)​

  • Familienbuch der Eltern, sofern ein solches auf Antrag angelegt worden ist
  • Geburtsurkunde (Original) und deutsche Übersetzung
    Erklärung zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern nach § 94 BVFG (Ablage des Vatersnamen, Neubestimmung von Vor-, Familien-, Geburts- und Ehenamen)
  • Bescheinigung nach § 15 BVFG als Nachweis für die Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Registrierschein
  • Im Zweifel fragen Sie auch hier bitte Ihren Standesbeamten.