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Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Standesamt, welche Unterlagen von Ihnen konkret zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden und sichern Sie sich rechtzeitig einen Heiratstermin.
Sind beide Verlobte Deutsche, dann sind zur Anmeldung der Eheschließung grundsätzlich vorzulegen:
Soweit die Geburts- oder etwaige Vorehen im Inland registriert sind, kann Ihr Standesamt diese Daten für Sie abrufen. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihr Standesamt.
Verlobte ausländischer Staatsangehörigkeit:
Vertriebene und Spätaussiedler (zusätzlich zu den oben stehenden Unterlagen für deutsche Staatsangehörige)
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