Eheschließung

Was ist zu tun

Namensführung in der Ehe

  • Der Wunsch des Gesetzgebers ist die Festlegung auf einen gemeinsamen Ehenamen bei der Eheschließung oder auch erst später.
  • Soweit sich das Brautpaar auf keinen gemeinsamen Namen einigt, ist die getrennte Namensführung möglich, d. h. jeder behält seinen bisher geführten Namen.
  • Wird der Geburtsname (seit März 2005 auch der bisherige Familienname) des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmt, kann der andere Ehepartner, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Es entsteht damit ein Doppelname (verbunden mit einem Bindestrich), der jedoch an Kinder nicht weitergegeben werden kann. Die Bildung des Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden.
  • Bei getrennter Namensführung in der Ehe muss bei der Geburt eines Kindes dessen Name von den Eltern festgelegt werden; er gilt dann auch verbindlich für weitere Kinder.