Eheschließung

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Namensführung in der Ehe

Sie haben die Möglichkeit einen gemeinsamen Ehenamen bei der Eheschließung oder auch erst später zu bestimmen. Soweit sich das Ehepaar für keinen gemeinsamen Namen in der Ehe entscheidet, bleibt es bei den bisherigen Namen.

Für die Namensführung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Geburts- oder Familienname eines Ehegatten
  • Doppelname aus Geburts- oder Familiennamen beider Ehegatten (mit oder ohne Bindestrich). Doppelnamen dürfen maximal aus zwei Namen bestehen
  • Wird der Geburtsname (seit März 2005 auch der bisherige Familienname) des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmt, kann der andere Ehepartner, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Es entsteht damit ein Doppelname (mit oder ohne Bindestrich), der jedoch an Kinder nicht weitergegeben werden kann. Die Bildung dieses Doppelnamens kann jederzeit widerrufen werden.
  • Bei getrennter Namensführung in der Ehe muss bei der Geburt eines Kindes dessen Name von den Eltern festgelegt werden; er gilt dann auch verbindlich für weitere Kinder.