Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen müssen durch die Stadt Kaufbeuren, Abteilung Öffentliche Ordnung – Verkehrswesen genehmigt werden.
Hierzu ist mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein formloser, schriftlicher Antrag zu stellen. In diesem sind alle wichtigen Daten bzgl. der Veranstaltung mitzuteilen:
Des Weiteren wird nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO eine bei Veranstaltungen vorgeschriebene Veranstalterhaftpflichterklärung und Veranstaltungsversicherung benötigt. Die Formblätter hierzu erhalten Sie vom Verkehrswesen der Stadt Kaufbeuren oder als Download. Als Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungsversicherung kann auch der Versicherungsschein o. ä. der Versicherung vorgelegt werden.
Diese Nachricht mitteilen:
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.