Geburt des Kindes im Ausland (Nachbeurkundung)
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Antragsberechtigt sind
- die Eltern des Kindes
- das Kind sel...