Die Geburt des Kindes ist dem Standesamt Kaufbeuren innerhalb einer Woche von einem Elternteil mit den entsprechenden Unterlagen beim Standesamt Kaufbeuren persönlich anzuzeigen.
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Antragsberechtigt sind
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