Geburt

Die Eltern des Kindes sind verheiratet

Folgende Unterlagen sind im ORIGINAL vorzulegen, wenn die Mutter des Kindes mit dem Vater des Kindes verheiratet ist

  • Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes, vollständig ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben.
    (Die Erklärung befindet sich im Baby-Tagebuch, welches Sie nach der Geburt vom Klinikum Kaufbeuren erhalten.)
  • Eheurkunde von Mutter und Vater des Kindes (ggf. mit deutscher Übersetzung)
  • Geburtsurkunden von Mutter und Vater des Kindes
  • Nachweise über Namensänderungen
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis der Eltern des Kindes

Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile Spätaussiedler oder Vertriebene im Sinne des Gesetzes sind:

  • Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis
  • Registrierschein
  • Bescheinigung über Namensangleichung (Art. 47 EGBGB/§ 94 BVFG)

Hinweise:

  • Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein, die von Ihnen noch nachgereicht werden müssen.
  • Übersetzungen müssen durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer erfolgen und sind mit der ausländischen Urkunde im Original vorzulegen.

Sie erhalten von uns

  • 1 gebührenpflichtige Geburtsurkunde für private Zwecke (12,00 Euro/Urkunde)
  • 1 gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
  • 1 gebührenfreie Geburtsurkunde zur Vorlage bei der Krankenkasse für den Bezug von Mutterschaftshilfe
  • 1 gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld
Kontakt
Standesamt & Friedhofsverwaltung

Raum: Raum 14A -18A

Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren

Telefon:
08341/437-626

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8:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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