Geburt

Was ist zu tun

Die Eltern des Kindes sind nicht verheiratet

Die Geburt des Kindes ist dem Standesamt Kaufbeuren innerhalb einer Woche von einem Elternteil mit den entsprechenden Unterlagen beim Standesamt Kaufbeuren persönlich anzuzeigen.

Folgende Unterlagen sind im ORIGINAL vorzulegen, wenn die Mutter des Kindes ledig ist.

  • Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes, vollständig ausgefüllt und von dem/den sorgeberechtigten Elternteil/en unterschrieben.
    (Die Erklärung befindet sich im Baby-Tagebuch, welches Sie nach der Geburt vom Klinikum Kaufbeuren erhalten.)
  • Geburtsurkunde von der Mutter des Kindes (ggf. mit deutscher Übersetzung)
  • Geburtsurkunde von dem Vater des Kindes (ggf. mit deutscher Übersetzung)
  • Nachweise über Namensänderungen
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis von Mutter und Vater des Kindes
  • Erklärung über die Vaterschaft, falls diese bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt wurde.
    Wurde die Vaterschaft noch nicht anerkannt, bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren, wenn Sie diese nach der Geburt beurkunden lassen möchten.
  • Erklärung über die gemeinsame Sorge, falls diese bereits vor der Geburt des Kindes beim zuständigen Jugendamt beurkundet wurde.

Wenn ein Elternteil oder beide Elternteile Spätaussiedler oder Vertriebene im Sinne des Gesetzes sind:

  • Spätaussiedlerbescheinigung/Vertriebenenausweis
  • Registrierschein
  • Bescheinigung über Namensangleichung (Art. 47 EGBGB/§ 94 BVFG)

Hinweise:

  • Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein, die von Ihnen noch nachgereicht werden müssen.
  • Übersetzungen müssen durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer erfolgen und sind mit der ausländischen Urkunde im Original vorzulegen.

Sie erhalten von uns

  • 1 gebührenpflichtige Geburtsurkunde für private Zwecke (12,00 Euro/Urkunde)
  • 1 gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
  • 1 gebührenfreie Geburtsurkunde zur Vorlage bei der Krankenkasse für den Bezug von Mutterschaftshilfe
  • 1 gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld