Standesamt

Was ist zu tun

Grabnutzungsrechte

können zu Lebzeiten erworben werden als:

  • Neuerwerb,
  • Verlängerung sowie
  • Umschreibung einer Grabstätte.

Bei Sterbefällen sind die Nutzungsrechte jeweils für die Ruhefrist des Verstorbenen zu erwerben.