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erstellt die Friedhofsverwaltung auf Antrag eines Bestatters oder Angehörigen des Verstorbenen. Voraussetzung ist, dass ein Grab auf einem der Kaufbeurer Friedhöfe vorhanden ist und es ist die Ruhefrist von 10 Jahren für die Grablaufzeit zu berücksichtigen, so dass vorhandene Grabrechte gegebenenfalls verlängert werden müssen.
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