Standesamt

Urnenanforderungen

erstellt die Friedhofsverwaltung auf Antrag eines Bestatters oder Angehörigen des Verstorbenen.
Voraussetzung ist, dass ein Grab auf einem der Kaufbeurer Friedhöfe vorhanden ist und es ist die Ruhefrist von 10 Jahren für die Grablaufzeit zu berücksichtigen, so dass vorhandene Grabrechte gegebenenfalls verlängert werden müssen.
 

Kontakt
Standesamt & Friedhofsverwaltung

Raum: Raum 14A -18A

Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren

Telefon:
08341/437-626

geöffnet:
Mo
8:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Di
8:00 - 12:00 Uhr
Mi
8:00 - 12:00 Uhr
Do
8:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
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