Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW).
Antragsstellung:
Zuständig für die Beantragung der Aufstiegsfortbildungsförderung ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt bzw. des Landratsamtes, in dessen Bezirk die auszubildende Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Einen Erstantrag oder Weiterförderungsantrag auf AFBG für das neue Schuljahr stellen Sie bitte möglichst frühzeitig (empfohlen sind mindestens 3 Kalendermonate vor dem Beginn der Ausbildung bzw. des jeweiligen Ausbildungsabschnittes) um Zahlungspausen zu vermeiden.
Beratungssprechzeiten AFBG bei der Stadt Kaufbeuren (Zimmer 25 N):
Buchstaben A-V: Donnerstag, 14.00 – 16.00 Uhr (Herr Vetter, Tel. 437-342)
Buchstaben W-Z: Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr (Frau Bauer, Tel. 437-361)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Sie können während der oben genannten Beratungssprechzeiten Fragen zum zum AFBG stellen und Anträge persönlich abgeben bzw. Antragsunterlagen in Papierform abholen.