Bildung & Ausbildung

Was ist zu tun

Aufstiegsfortbildung; Aufstiegsfortbildungsgesetz; AFBG; Meister-BAföG

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW).

Antragsstellung:
Zuständig für die Beantragung der Aufstiegsfortbildungsförderung ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt bzw. des Landratsamtes, in dessen Bezirk die auszubildende Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Einen Erstantrag oder Weiterförderungsantrag auf AFBG für das neue Schuljahr stellen Sie bitte möglichst frühzeitig (empfohlen sind mindestens 3 Kalendermonate vor dem Beginn der Ausbildung bzw. des jeweiligen Ausbildungsabschnittes) um Zahlungspausen  zu vermeiden.

Beratungssprechzeiten AFBG bei der Stadt Kaufbeuren (Zimmer 25 N):

Buchstaben A-E: Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr (Frau Bauer, Tel. 437-361)
Buchstaben F-Z: Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr  (Herr Becker, Tel. 437-342)

Bitte vereinbaren Sie bei Antragsstellungen bzw. Antragsabgaben einen Termin!

Sie können während der oben genannten Beratungssprechzeiten Fragen zum zum AFBG stellen und Anträge persönlich abgeben bzw. Antragsunterlagen in Papierform abholen.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Arbeit und Soziales

Herr Becker

Raum 25 N

Telefon:08341/437-342