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Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schüler an öffentlichen oder an staatlich anerkannten privaten:
Voraussetzungen:
Beförderungsmittel:
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ohne anerkennungsfähigen Grund mit dem Kfz zur Schule fahren, können auch keine fiktiven Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden!
Fristen:
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: Schulwegkostenfreiheitsgesetz; Schülerbeförderungsverordnung
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Bestätigung der Praktikumszeiten
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Beiblatt Fahrgemeinschaft
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges
Anerkennung des Einsatzes eines privateigenen Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg
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