Neu in Kaufbeuren

Was ist zu tun

Anmeldung bei der Meldebehörde

Nach Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Familien mit minderjährigen Kindern mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Die Pflicht zur Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht.

Voraussetzungen

  • Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung. Diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen und Schlafen benutzt.

Fristen

  • Anmeldung bzw. Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass und/oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung und Anschriftenänderung
  • Bei Anmeldung von Ausländern aus Drittstaaten (nicht EU-Staaten) muss der gültige elektronische Aufenthaltstitel zum Reisepass mit vorgelegt werden, sofern der Aufenthaltstitel nicht im Reisepass angebracht ist.
  • Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Angaben:
    • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
    • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen aller meldepflichtigen Personen/Familienangehörigen. Bei abweichenden Zuzugsdaten und volljährigen Kindern muss ein eigener Vordruck verwendet werden.
  • Bei Zuzug aus dem Ausland sind die Geburts- und Heiratsurkunden je nach Staat mit Apostille oder Legalisation und ggfs. deutscher Übersetzung vorzulegen

Kosten

  • entfällt

Rechtsgrundlagen

  • § 17 Abs. 1 und Abs. 3, § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)