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Nach Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Familien mit minderjährigen Kindern mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Die Pflicht zur Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebehörde
Anmeldung bei der Meldebehoerde
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