Neu in Kaufbeuren

Was ist zu tun

Meldebescheinigung

Beschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Abmeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift,  zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten.

Diese amtliche Meldebestätigung erhalten Sie unentgeltlich.

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde (Bürgerbüro), bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung. Diese schriftliche Meldebescheinigung ist kostenpflichtig.

Die Antragstellung ist auch online über unten stehenden Link möglich.

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat  und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellung muss grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) erfolgen. Die betroffene Person kann sich bei der Antragstellung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.
  • Für die elektronische Antragstellung über das Bürgerservice-Portal benötigen Sie einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Bei schriftlicher Antragstellung sind die Gebühr und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bei zulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Pass / Personalausweis), als gesetzlicher Vertreter ist die Vertretungsmacht nachzuweisen.
  • Bei Antragstellung in Vertretung ist die Vollmacht, sowie der Ausweis/Reisepass des Vollmachtnehmers und Vollmachtgebers vorzulegen.

Kosten

  • Die amtliche Meldebescheinigung im Zusammenhang mit der An- bzw. Abmeldung ist gebührenfrei.
  • Die einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 5,00 €.

Rechtsgrundlagen

  • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)