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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien (insbesondere von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen). Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre.
Anträge auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens nimmt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses entgegen.
Für die Erstattung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gemäß § 15 BayGaV (Bayerische Gutachterausschussverordnung) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei im Wesentlichen nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.
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Verkehrswertgutachten
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