Bau und Erwerb von Eigenwohnraum
Mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen und/oder mit zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt kann der Bau bzw. der Erwerb von neuen, ebenso der Erwerb von gebrauchten Immobilien (Familienheime, Eigentumswohnungen) zur Eigennutzung gefördert werden.
Voraussetzungen hierfür sind, dass
- je nach Haushaltsgröße die Einkommensgrenze eingehalten wird
- prozentualer Anteil aus dem Gesamtbetrag an Eigenkapital (Barmittel) vorhanden ist
- die Tragbarkeit der Belastung nach den Wohnraumförderungsbestimmungen gegeben ist
Allgemeine Hinweise:
Eine Vorprüfung bzw. ein Antrag auf Fördermittel ist vor Kaufvertragsabschluss, Werksvertrag bzw. Baubeginn bei der Stadt Kaufbeuren zu stellen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Haushaltsgröße |
Einkommensgrenze Art. 11 BayWoFG |
Ein-Personen-Haushalt |
22.600 EUR |
Zwei-Personen-Haushalt |
34.500 EUR |
zuzügl. je weitere haushaltsangehörige Person |
8.500 EUR |
zusätzlich für jedes haushaltsangehörige Kind |
2.500 EUR |
Das Einkommen wird nach den Vorschriften des BayWoFG berechnet. Dabei können je nach Ihren persönlichen Verhältnissen bestimmte Beträge abgesetzt werden. Für Erwerbstätige Einkommensteuer, Kranken-und Pflegeversicherung, Altersversorgung.
Des Weiteren können Freibeträge bei Behinderung, für junge Ehepaare usw. in Abzug gebracht werden.
Merkblätter sowie Anträge stehen im Internet www.wohnen.bayern.de zum download zur Verfügung.
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