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Auskunft über Person und Anschrift des Fahrzeughalters sowie über die hinterlegte Kfz-Versicherung.
Sie benötigen für die Auskunft folgende Unterlagen:
Wichtig: Die Auskunft kann nur für Fahrzeuge erteilt werden, welche im Zulassungsbezirk Kaufbeuren zugelassen sind. Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind datenschutzrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er diese zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr benötigt (§ 39 StVG)
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Antrag Halterauskunft
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
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Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR
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