Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Allgemeiner Hinweis: Die Beweislast dafür, dass ein bestimmtes Behältnis einer festgelegten Sicherheitsstufe oder einem bestimmten Widerstandsgrad (DIN/EN bzw. VDMA) entspricht, trägt der Waffenbesitzer!
  • seit dem 05.07.2017sind die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen geändert. Der Mindeststandart ist inzwischen nach der Norm DIN/EN 1143-1 der  Widerstandsgrad 0. Neuanschaffungen können nur noch akzeptiert werden, wenn Sie diese Norm erfüllen.
  • Der bisherige Standard, wonach die Behältnisse nach „A“ und „B“ klassifiziert waren kann nicht mehr anerkannte werden. Vor einer Neuanschaffung raten wir Kontakt zum Sachbearbeiter aufzunehmen, da die genauen Ausführungsbestimmungen erst nachgereicht werden.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Öffentliche Sicherheit

Herr Wiedemann

Telefon:08341/437-323


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