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Generell müssen alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Überschreiten Fahrzeuge und/oder Fahrzeugkombinationen die zulässigen Grenzen, wird eine Ausnahmegenehmigung von der Regierung benötigt. Wenn diese vorliegt, kann eine Erlaubnis von der unteren Straßenverkehrsbehörde (Stadt Kaufbeuren) erteilt werden.
Werden „nur“ die vorgeschriebenen Maße über Höhe, Länge und Breite, bedingt durch die Ladung überschritten, so ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Anträge können ausschließlich elektronisch über http://www.vemags.de/ gestellt werden
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Fach-Anwendung für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)
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