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Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Eine Feuerbeschau ist prinzipiell in jedem Gebäude möglich, dazu zählen ebenfalls Mittel- und Großgaragen. Ausgenommen sind Privatwohnungen.
Links:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/20220914282
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFBV-4
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