Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Feuerwehreinsatzkosten

Für bestimmte Feuerwehreinsätze kann die Stadt Kaufbeuren die Einsatzkosten berechnen.
Dies gilt insbesondere für Einsätze, die bei Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind, für Einsätze im technischen Hilfsdienst (z.B. Straßensperrungen, Türöffnungen, etc.), sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführte Einsätze. Für welche Einsätze genau Kosten verlangt werden können ist in Art. 28 BayFwG geregelt.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-28

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