Direkt zu:
Für bestimmte Feuerwehreinsätze kann die Stadt Kaufbeuren die Einsatzkosten berechnen. Dies gilt insbesondere für Einsätze, die bei Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind, für Einsätze im technischen Hilfsdienst (z.B. Straßensperrungen, Türöffnungen, etc.), sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführte Einsätze. Für welche Einsätze genau Kosten verlangt werden können ist in Art. 28 BayFwG geregelt.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-28
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Feuerwehr Merkblatt für Arbeitgeber
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
340. Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung34. Feuerschutz
Öffentliche Sicherheit Frau Brunold Raum 20 A Telefon:08341/437-631 E-Mail senden
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.