Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Kaminkehrer / Schornsteinfeger

Die Stadt Kaufbeuren ist in insgesamt 5 Kehrbezirke eingeteilt, für welche 4 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig sind. Welcher dieser Schornsteinfeger für Sie zuständig ist, können Sie unter folgendem Link ermitteln: http://www.schornsteinfeger-innung-schwaben.de/?nav=by_sc. Nach Eingabe Ihrer Straße und evtl. Hausnummer bei der Suchmaske erscheint der für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit Kontaktadresse.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist für alle hoheitlichen Angelegenheiten zuständig. Diese sind die Feuerstättenschau, Erlass des Feuerstättenbescheides, Anlassbezogene Überprüfungen, Bauabnahmen, Ersatzvornamen, Führung des Kehrbuchs, Überprüfung des fristgemäßen Einhaltens der Eigentümerpflichten.
Andere Anfallende Arbeiten wie z.B. die Durchführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten können von Schornsteinfegern Ihrer Wahl oder auch von anderen Betrieben die handwerklich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten berechtigt sind durchgeführt werden.
Die Erledigung der Arbeiten müssen allerdings mittels Formblatt an den zuständigen bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer weitergeleitet werden. Entsprechende Formblätter erhalten Sie von Ihrem beauftragen Dienstleistungsunternehmen.

Wichtigste Gesetzesgrundlagen:
Schornsteinfegerhandwerksgesetzt (SchfHwG), Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Verordnung über mittlere und kleine Feuerungsanlagen (I. BImSchV)

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Öffentliche Sicherheit

Frau Brunold

Raum 20 A

Telefon:08341/437-631


E-Mail senden