Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Tierschutz

Zu den Hauptaufgaben der Stadt Kaufbeuren im Bereich Tierschutz zählen:

  • Erlass von Anordnungen aufgrund von Kontrollberichten des Veterinäramtes
  • Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz. (zum Beispiel Zirkusunternehmen, Zoofachgeschäfte, Reit- und Fahrbetriebe)
  • Vollzug sämtlicher tierschutz- und tierseuchenrechtlicher (EU-) Vorschriften

Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bitten wir Sie schriftlich auf dem Postweg, über Fax (08341/437660) oder über E-Mail: info@kaufbeuren.de an uns zu senden.

Bei amtlich festgestellten Verstößen oder zur Verhütung künftiger Verstöße werden von der Stadt Kaufbeuren die jeweils notwendigen und geeigneten Maßnahmen eingeleitet.

Das für die Stadt Kaufbeuren zuständige Veterinäramt ist beim Landratsamt Ostallgäu (Tel. 08342 9110) angesiedelt.
Das für die Stadt Kaufbeuren zuständige Tierheim befindet sich in Beckstetten. Website: www.tierheim-beckstetten.de