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Wer eine Spielhalle eröffnen will braucht neben der baurechtlichen Genehmigung des Bauamtes sowohl eine gewerberechtliche, als auch eine glückspielrechtliche Erlaubnis des Gewerbeamtes.
Diese beiden Erlaubnisse des Ordnungsamtes werden zusammen beantragt. Für eine weitergehende Beratung wenden Sie sich bitte an den angegebenen Sachbearbeiter.
Zusätzlich ist zu beachten, dass auf Grund einer Gesetzesänderung im Umkreis von 500 Meter um eine bestehende Spielhalle keine neue Spielhalle eröffnet werden darf.
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