Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Obdachlosenrecht

Für Kaufbeurer Bürger, die obdachlos werden, betreibt die Stadt Kaufbeuren verschiedene Obdachlosenunterkünfte. Bei den Unterkünften für Frauen und Männer handelt es sich um Sammelunterkünfte, d. h. mehrere Personen teilen sich ein Zimmer. Für obdachlose Familien stehen abgeschlossene Unterkünfte zur Verfügung. Obdachlos ist, wer ohne Hilfe auf der Straße leben müsste. Personen, welche das freiwillig machen, sind im rechtlichen Sinn nicht obdachlos, sondern nicht sesshaft.

Wichtig ist, dass Personen, die von einer Obdachlosigkeit bedroht sind (z. B. Zwangsräumung), aber die noch nicht obdachlos sind, sich an die soziale Beratungsstelle (ASD) der Abteilung Arbeit und Soziales wenden, damit geprüft werden kann, ob die Obdachlosigkeit noch zu vermieden werden kann.

Personen, die nicht aus Kaufbeuren kommen und ein Obdach benötigen, steht der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) mit seiner Einrichtung zur Verfügung. Hier findet man bis zu 3 Tagen eine Bleibe. Eine Anmeldung ist nicht möglich.
https://www.caritas.de/adressen/sozialdienst-kath.-maenner-kaufbeuren-ostallgaeu-e//87600-kaufbeuren/85711

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