Inhaltsverzeichnis
Karriere
Webcams
Bürgerservice
Wo erledige ich was
Rathaus Digital
Bauflächen & Förderung
Öffnungszeiten / Terminvereinbarung
Kontakt
Wetter & Unwetter
Internet Portale
Kaufbeuren Maps
Stadtrat & Verwaltung
Oberbürgermeister
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Stadtrat & Sitzungen
Beauftragte des Stadtrats
Abteilungen & Sachgebiete
Ortsrecht & Bekanntmachungen
Bauleitplanung & Stadtentwicklung
Stellenangebote
Haushaltsplan
Wahlen
Stadt & Freizeit
Bildung & Erziehung
Familie & Gleichstellung
Heiraten in Kaufbeuren
Stadtgeschichte & -teile
Freizeiteinrichtungen
Partnerstädte
Veranstaltungsräume
Willkommen in der Altstadt
ÖPNV
Engagement, Ehrenamt & Vereine
Gesundheit
Integration & Vielfalt
Kultur
Kulturgenießer
Kulturmacher
Persönlichkeiten
Wirtschaft & Handel
Wirtschaftsstandort
Gewerbegebiete
Gründung
Einzelhandel & aktive Innenstadt
Marketing-Kampagne
Tourismus- & Stadtmarketing
Karriere
Webcams
Bürgerservice
Wo erledige ich was
Rathaus Digital
Bauflächen & Förderung
Öffnungszeiten / Terminvereinbarung
Kontakt
Wetter & Unwetter
Internet Portale
Kaufbeuren Maps
Stadtrat & Verwaltung
Oberbürgermeister
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Stadtrat & Sitzungen
Beauftragte des Stadtrats
Abteilungen & Sachgebiete
Ortsrecht & Bekanntmachungen
Bauleitplanung & Stadtentwicklung
Stellenangebote
Haushaltsplan
Wahlen
Stadt & Freizeit
Bildung & Erziehung
Familie & Gleichstellung
Heiraten in Kaufbeuren
Stadtgeschichte & -teile
Freizeiteinrichtungen
Partnerstädte
Veranstaltungsräume
Willkommen in der Altstadt
ÖPNV
Engagement, Ehrenamt & Vereine
Gesundheit
Integration & Vielfalt
Kultur
Kulturgenießer
Kulturmacher
Persönlichkeiten
Wirtschaft & Handel
Wirtschaftsstandort
Gewerbegebiete
Gründung
Einzelhandel & aktive Innenstadt
Marketing-Kampagne
Tourismus- & Stadtmarketing
Umwelt, Sicherheit & Ordnung
Direkt zu:
Was ist zu tun
Downloads
Links
Noch Fragen?
Was ist zu tun
Feuerwerk / Sprengstoff
Private Feuerwerke in der Stadt Kaufbeuren dürfen nur mit der Genehmigung der Verwaltung veranstaltet werden. Diese Genehmigung wird regelmäßig von der Verwaltung auf Grund des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung untersagt.
Professionelle Feuerwerke von Inhabern einer Erlaubnis gem. §7 SprengG dürfen jederzeit veranstaltet werden und müssen nur dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben angezeigt werden.
Diese Nachricht mitteilen: