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Mit ihr kann ein Waffenbesitzer belegen, dass er seine Waffe/Waffen rechtmäßig besitzt. Sie berechtigt nicht zum Führen einer Waffe, sondern zum Transportieren und Verwendung des ausgewiesenen Zweckes.
Er werden folgende Arten von Waffenbesitzkarten unterschieden:
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Merkblatt für Waffensammler
Öffentliche Sicherheit Herr Wiedemann Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Obdachlosenwesen, "Saubere Stadt" Raum 19 A Telefon:08341/437-323
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