Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Waffenschein

  • Der Waffenschein berechtigt zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Der Personenkreis, dem ein Waffenschein ausgestellt werden kann, ist sehr beschränkt. Am Häufigsten benötigen Personen aus dem Bewachungsgewerbe, sofern die Aufgaben mit einer besonderen Gefährdung einhergehen, eine solche Erlaubnis.
  • Es können auch Personen, die einer extremen Bedrohung ausgesetzt einen Waffenschein erhalten. Hierzu muss die Art der Gefährdung von der Polizei analysiert werden und dann ggf. eine Stellungnahme vorliegen, was die Ausstellung rechtfertigt. 
     

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Öffentliche Sicherheit

Herr Wiedemann

Telefon:08341/437-323


E-Mail senden