Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben (angeln) möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Erteilung ist das Bestehen der staatlichen Fischerprüfung und die persönliche Zuverlässigkeit.
Erforderliche Unterlagen:
- Prüfungszeugnis (Original)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Passbild (ca. 35 x 45 mm)
Bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten sowie
- Personalausweis oder Reisepass der/des Erziehungsberechtigten
Infos:
Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Wollen Sie in einem anderen Bundesland angeln, wäre es vorteilhaft sich vor Ort zu erkundigen, ob Ihr bayerischer Fischereischein anerkannt wird. Sind Sie aus einem anderen Bundesland zugezogen, gilt Ihr Fischereischein in Bayern bis zum Ende seiner Gültigkeit. Fischereischeine aus dem Ausland werden in Bayern nicht anerkannt.
Der Fischereischein muss vom/von der Antragsteller/in persönlich abgeholt werden. Dabei ist auf der Vorderseite unter dem Passbild die Inhaberunterschrift zu leisten.
Außerdem ist der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer erforderlich.
Fischen für Kinder und Jugendliche
Alle Kinder und Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen. Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz. Der Erwerb eines Fischereierlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer ist erforderlich.
Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben.
Fischerprüfung
Die Fischerprüfung wird in Bayern von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt. Dort können Sie sich online zur Fischerprüfung anmelden. Voraussetzung ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges.
http://www.lfl.bayern.de/ifi/fischerpruefung/
http://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/fischerpruefung