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Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine Gewerbeanmeldung am Hauptsitz ist zusätzlich zu erstatten.
Die Gebühr für die Erteilung einer Aufstellererlaubnis beträgt 225,00 Euro. Dazu kommen die Gebühren für das An- oder Ummelden des Gewerbes.
Für jeden Aufstellort von Spielgeräten in Kaufbeuren (Gaststätte, Spielhalle etc.) benötigen Sie eine Bestätigung der Stadt Kaufbeuren (Geeignetheitsbestätigung des Aufstellungsortes).
Die Gebühr für die Bestätigung beträgt 35,00 Euro.
Wer gewerbsmäßig Warenautomaten (Getränke, Spielwaren etc.) aufstellen will, bedarf keiner Erlaubnis. Lediglich eine Gewerbeanmeldung am Hauptsitz ist zu erstatten.
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Antrag Aufstellererlaubnis
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