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Wer gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis.
Der Unternehmer ist verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens Bewachungsaufgaben ausführen sollen, vorher der Gewerbebehörde zu melden.
Die Gebühr für die Erteilung der Bewachererlaubnis beträgt 250,00 Euro. Dazu kommen die Gebühren für das An- oder Ummelden des Gewerbes. Die Bescheinigung der Anmeldung einer Wachperson beträgt 20,00 Euro.
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Bewachungsverordnung - BewachV
Anmeldung einer Wachperson
Merkblatt für Bewacher
Antrag 34 a GewO
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